Die Schützengesellschaft Calw 1794 e.V. existiert seit weit über 200 Jahren als Sportverein. Dies war zur Zeit ihrer Gründung etwas Einmaliges, da die Schützenvereine damals von der Obrigkeit dazu verwendet wurden, um Soldaten für das Militär an der Waffe auszubilden. In den folgenden drei Absätzen finden Sie die Präambel unserer Satzung vom 29. Januar 1794 in ihrer damaligen Schreibweise.
Nachdeme ein großer Theil der hiesigen Innwonerschaft bey ihrem vorgesetzten Herzoglich Hochlöblichem Oberamt und Statt = Magistrat durch ein PROMEMORIA gebetten, daß widerum wie es ehemalen gewesen ist, eine Schüzen = Gesellschaft allhier bestehen möchte, damit die Burgern geübt werden mit Schieß = Gewöhren umzugehen, und Hochlöbliches Ober = Amt und Statt = Magistrat dieses Ansinnen in so fern genehmiget hat, daß die Bestehung einer neuen Schüzen = Gesellschaft zu Calw ohne Zuthun gnädigster Herrschaft oder der hiesigen Amtspfleg, sondern alleinig auf Kosten Einer Ehrsamen Schüzen = Gesellschaft statt haben, und Niemand zu dieser Gesellschaft, wie ehemalen gezwungen werden könne, sondern jedem freistehen müßte, ob er dazu halten wolle, oder nicht.
So hat man gegenwärtige Ordnung und Artikul für die künftige freiwillige Schüzen = Gesellschaft unter Zuziehung einiger guter Schüzen und Adhibirung der Ordnungen von 1716 und 1743 nachstehendermasen verfaßt.
Da das Scheuben = Schießen eine ehrlich-löblich- und rühmlich = auch notwendig und nüzliche Sache ist, wobei nicht nur gute Ordnung, sondern auch christliche Zucht und Ehrbarkeit gehalten, und dabei eine Ehrliebende Gesellschaft, bey welcher nichts ohehrbares, schändliches oder sonsten sträfliches gastiren kann, unterhalten werden solle. Als wurde nachstehendes vestgesetzt, wonach die hiesige Schüzen sich pünctlich zu halten haben.
Hierauf folgten die § 1-61 der Satzung.